Zur Frage der Gültigkeit der Zuschlagsausgaben (Mi-Nr. 87-89, 112-15, Bl. 4, 138-49) im Zeitraum nach dem 31.3.1946 | |
Amtliche Unterlagen sprechen von einer allgemeinen Ungültigkeit der SBZ-Ausgaben nach dem 31.März 1946. Da aber keine ausreichende Zulieferung der neuen Kontrollratsmarken gegeben war, wurde diese Ungültigkeitserklärung Anfang April 1946 widerrufen, allerdings mit Ausnahme von Sondermarken mit Zuschlag. Eine Beanstandung der Zuschlagsmarken erfolgte in den überwiegenden Fällen bis zum Ende der Gültigkeit von SBZ-Ausgaben am 31.10.1946 allerdings nicht, so dass meine Prüferkollegen und ich hier zumindest von einer Tolerierung ausgehen. Zu Forschungszwecken suche ich hierfür Belege und bin Ihnen für Kopien (gerne digital: 300dpi, JPG-Format) dankbar. Bitte jeweils Vorder- und Rückseite senden. |